Das Ziel der Sozial-Geräteleihe ist, die Institutionen zu unterstützen, die sich tagtäglich bemühen den Schwächeren in unserer Gesellschaft zu helfen. Diese Organisationen kämpfen für benachteiligte Menschen und eröffnen ihnen neue Möglichkeiten und Perspektiven, um deren Lebensumstände zu verbessern und zu stärken. Durch diese übernommene Verantwortung tragen Sie konkret dazu bei, unsere Gesellschaft jeden Tag ein Stück besser zu machen. Manfred Wenzel, Geschäftsführer der Firma alpha Bürobedarf, hat den Wunsch diejenigen zu unterstützen, die anderen helfen.
Mit der Sozial-Geräteleihe unterstützt die Firma alpha Bürobedarf über die Plattform www.den-helfern-helfen.de ausschließlich gemeinnützige Organisationen, Kindergärten, Kindertagesstätten, öffentliche Schulen und anerkannte Glaubensgemeinschaften.
alpha Bürobedarf stellt aktuell 1.000 neue Bürogeräte im Wert von insgesamt ca. 100.000,-€ dieser Plattform zur Verfügung und leistet den ersten Beitrag zur Aktion "den Helfern helfen". Jede gemeinnützige Organisation hat die Möglichkeit, pro Niederlassung ein Gerät aus dem Angebot der Sozial-Geräteleihe auszuwählen, um damit den Gerätepark zu erneuern bzw. zu erweitern. Überdies bekommen diese gemeinnützigen Vereinigungen einen Sozialunterstützungsnachlass von 10% auf alle Artikel unseres Sortiments mit Ausnahme von Papier, Ordnern und Kaufgeräten.
Zusammen mit Bürogeräteherstellern möchte die Firma alpha Bürobedarf die Zahl der zur Verfügung stehenden Geräte weiter ausbauen. Weitere Unternehmen und Hersteller sind aufgerufen, Papier-, Büro- und Schreibwarenartikel zu spenden und damit sozial engagierte Organisationen gemäß der Philosophie www.den-helfern-helfen.de zu unterstützen. Den Anfang macht alpha Bürobedarf mit der Sozial-Geräteleihe.Die Sozial-Geräteleihe kann ausschließlich von gemeinnützigen Organisationen, Kindergärten, Kindertagesstätten, öffentlichen Schulen und anerkannten Glaubensgemeinschaften genutzt werden, die auf der Sozial-Unterstützungsseite www.den-helfern-helfen.de registriert und als solche bestätigt sind. Gemeinnützig bedeutet gemäß §51-68 der Abgabenordnung "die auf selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigen oder sittlichen Gebiet gerichtete Tätigkeit".